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   VG Hamburg, 25.03.2004 - 8 K 1211/03   

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VG Hamburg, 25.03.2004 - 8 K 1211/03 (https://dejure.org/2004,26177)
VG Hamburg, Entscheidung vom 25.03.2004 - 8 K 1211/03 (https://dejure.org/2004,26177)
VG Hamburg, Entscheidung vom 25. März 2004 - 8 K 1211/03 (https://dejure.org/2004,26177)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Errichtungsgenehmigung und Betriebsgenehmigung für einen Offshore-Windenergiepark; Anforderungen an das Vorliegen der Klagebefugnis; Voraussetzungen für die Ermittlung der örtlichen Zuständigkeit eines Verwaltungsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92

    Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts

    Auszug aus VG Hamburg, 25.03.2004 - 8 K 1211/03
    In gleicher Hinsicht erscheint zusätzlich zweifelhaft, ob es sich bei dem Strand, um den es der Klägerin allein geht, um eine "von ihr geschaffene" kommunale Einrichtung handelt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.01.1993, NVwZ 1993 S. 884, 886).

    Insoweit ist allerdings erneut hervorzuheben, dass sich die Beklagte als Gemeinde nicht zum allgemeinen Sachwalter der öffentlichen Interessen aufwerfen kann und nicht jede Einwirkung, welche das Gemeindegebiet betrifft, bereits deshalb den durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG geschützten Rechtskreis beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.01.1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie

    Auszug aus VG Hamburg, 25.03.2004 - 8 K 1211/03
    Die Geltendmachung eigener Grundrechte - wie sie sich etwa aus Art. 14 GG ergeben können - scheitert bereits daran, dass die Klägerin als juristische Person des öffentlichen Rechts und Teil der öffentlichen Verwaltung nicht zugleich grundrechtsberechtigt und grundrechtsverpflichtet sein kann (sog. Konfusionsargument; vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.07.1982, BVerfGE 61 S. 82, 105 ff.; BVerwG, Urt. v. 27.03.1992, BVerwGE 90 S. 96, 101).

    Die Gemeinden können sich deshalb gegen Fachplanungen auf ihrem Gemeindegebiet wehren, wenn das Vorhaben eine hinreichend bestimmte, existente Planung der Gemeinde nachhaltig stört, wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder gemeindliche Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich in Mitleidenschaft zieht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 27.03.1992, BVerwGE 90 S. 96).

  • VG Hamburg, 01.12.2003 - 19 K 3585/03

    Keine Klagebefugnis gegen einen Offshore-Windenergiepark in der Nordsee für eine

    Auszug aus VG Hamburg, 25.03.2004 - 8 K 1211/03
    Auch der Zweck und systematische Zusammenhang der Vorschrift mit dem Seerechtsübereinkommen sprechen dafür, dass § 3 SeeAnlV allein öffentliche Belange und nicht den Schutz von Individualinteressen im Blick hat (so auch VG Hamburg, Urt. v. 1.12.2003, -19 K 3585/2003 - unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 01.12.1982 zu Art. 2 Abs. 2 Einbringungsgesetz, BVerwGE 66 S. 307, 308 f.).

    Wie bereits die Vielzahl der hierfür geänderten Gesetze demonstriert, ist seinerzeit das bestehende bundesrechtliche Instrumentarium vollständig auf seine Änderungsbedürftigkeit hin untersucht und sodann ein ganzes Gesetzespaket in der Vorstellung verabschiedet worden, das Seerechtsübereinkommen hiermit lückenlos in das innerdeutsche Recht umgesetzt zu haben (ebenso VG Hamburg, Urt. v. 1.12.2003, a.a.O unter Hinweis auf die Begründung im Gesetzentwurf, BT-Drucks. 13/193 S. 13 f.).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus VG Hamburg, 25.03.2004 - 8 K 1211/03
    Dabei kann die Gemeinde mit eigenen Planungen eine Fachplanung grundsätzlich nur dann abwehren, wenn ihre eigene Planung hinreichend konkret und verfestigt ist, wobei die Gemeinde auch regelmäßig die Darlegungslast hinsichtlich ihrer konkreten Planung trifft (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.03.1996, BVerwGE 100 S. 388; Urt. v. 30.08.1993, NVwZ 1994 S. 371).
  • BVerwG, 30.08.1993 - 7 A 14.93
    Auszug aus VG Hamburg, 25.03.2004 - 8 K 1211/03
    Dabei kann die Gemeinde mit eigenen Planungen eine Fachplanung grundsätzlich nur dann abwehren, wenn ihre eigene Planung hinreichend konkret und verfestigt ist, wobei die Gemeinde auch regelmäßig die Darlegungslast hinsichtlich ihrer konkreten Planung trifft (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.03.1996, BVerwGE 100 S. 388; Urt. v. 30.08.1993, NVwZ 1994 S. 371).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.1986 - 7 A II 2/85

    Klagebefugnis; Gemeinde; Nachbarschaft; Errichtung; Kernkraftwerk;

    Auszug aus VG Hamburg, 25.03.2004 - 8 K 1211/03
    Dies gilt insbesondere für Einrichtungen der gemeindlichen Daseinsvorsorge (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 03.06.1986, NVwZ 1987 S. 71 - hinsichtlich gemeindlicher Wasserversorgung).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus VG Hamburg, 25.03.2004 - 8 K 1211/03
    Die Geltendmachung eigener Grundrechte - wie sie sich etwa aus Art. 14 GG ergeben können - scheitert bereits daran, dass die Klägerin als juristische Person des öffentlichen Rechts und Teil der öffentlichen Verwaltung nicht zugleich grundrechtsberechtigt und grundrechtsverpflichtet sein kann (sog. Konfusionsargument; vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.07.1982, BVerfGE 61 S. 82, 105 ff.; BVerwG, Urt. v. 27.03.1992, BVerwGE 90 S. 96, 101).
  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus VG Hamburg, 25.03.2004 - 8 K 1211/03
    Die Klage ist demgegenüber unzulässig, wenn unter Zugrundelegung dieses Vorbringens offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein können (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 21.08.2003, NJW 2004 S. 698; Urt. v. 28.06.2000, BVerwGE 111, S. 276, 279 f.; Urt. v. 06.04.2000, Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 4).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage";

    Auszug aus VG Hamburg, 25.03.2004 - 8 K 1211/03
    Die Klage ist demgegenüber unzulässig, wenn unter Zugrundelegung dieses Vorbringens offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein können (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 21.08.2003, NJW 2004 S. 698; Urt. v. 28.06.2000, BVerwGE 111, S. 276, 279 f.; Urt. v. 06.04.2000, Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 4).
  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85

    Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz -

    Auszug aus VG Hamburg, 25.03.2004 - 8 K 1211/03
    Drittschutz vermitteln allein solche Vorschriften, die nach dem in ihnen enthaltenen, durch Auslegung zu ermittelnden Entscheidungsprogramm für die Behörde auch der Rücksichtnahme auf Interessen eines individualisierbaren, d.h. sich von der Allgemeinheit unterscheidenden Personenkreises dienen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.03.1989, BVerwGE 81 S. 329, 334).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89

    Bedarfsgerechtigkeit eines Linksherzkatheter-Meßplatzes - Zustimmung der

  • BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 111.81

    Gewässerschutz - Einleitung von Dünnsäure - Drittschutz - Klagebefugnis des

  • VG Hamburg, 25.03.2004 - 8 K 4795/02

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Errichtungsgenehmigung und

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.1999 - 10 S 2948/98

    Präklusion im atomrechtlichen Verfahren; gemeindliche Einwendungen gegen

  • VG Oldenburg, 11.12.2008 - 5 A 2025/08

    Klagebefugnis einer Inselgemeinde gegen einen Vorbescheid gemäß § 9

    cc) Etwas anderes gilt nur dann, wenn das geplante Vorhaben in das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht dadurch eingreift, dass die Wirtschaftsstruktur und Leistungsfähigkeit der Gemeinde gravierend und nachhaltig in einer Weise verschlechtert werden, dass ein Eingriff in den Gemeindecharakter und dadurch eine Verletzung des Selbstverwaltungsrechts in Betracht kommt (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004 - 8 K 1211/03 - NUR 2004, 551 ff.; OVG Koblenz, Beschluss vom 16. August 2001 - 1 B 10286/01 - juris).

    Es ist aber bereits zweifelhaft, ob ein Strand der Inselgemeinde eine kommunale Einrichtung darstellt, welche durch ein Schiffsunglück in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden könnte (verneinend: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 4 M 136/05 - juris; eher ablehnend auch VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004 - 8 K 1211/03 - NUR 2004, 551 ff.).

  • VG Oldenburg, 11.12.2008 - 5 A 2653/08

    Klagebefugnis einer Inselgemeinde gegen einen Vorbescheid für die Errichtung

    cc) Etwas anderes gilt nur dann, wenn das geplante Vorhaben in das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht dadurch eingreift, dass die Wirtschaftsstruktur und Leistungsfähigkeit der Gemeinde gravierend und nachhaltig in einer Weise verschlechtert werden, dass ein Eingriff in den Gemeindecharakter und dadurch eine Verletzung des Selbstverwaltungsrechts in Betracht kommt (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004 - 8 K 1211/03 - NUR 2004, 551 ff.; OVG Koblenz, Beschluss vom 16. August 2001 - 1 B 10286/01- juris).

    Es ist aber bereits zweifelhaft, ob ein Strand der Inselgemeinde eine kommunale Einrichtung darstellt, welche durch ein Schiffsunglück in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden könnte (verneinend: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 4 M 136/05 - juris; eher ablehnend auch VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004 - 8 K 1211/03 - NUR 2004, 551 ff.).

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